Antrags-Formulare:


für den Antrag eines Yachtführerscheines sind folgende Unterlagen notwendig (als Kopien, es sind keine Originale notwendig):

  • ausgefülltes Antragsformular (hier ein Beispiel) für das internationale Zertifikat (IC) oder einem privaten Befähigungsausweis
  • Führerscheinkopie
  • Reisepasskopie
  • Erste-Hilfe-Nachweis in Form eines Erste Hilfe Grundkurses von 16 Std. (egal, wie alt - es muss der Name und das Geburtsdatum angeführt sein) oder einer entsprechenden Ausbildung - nur für IC
  • Heiratsurkunde bei Namensunterschieden (Führerschein, Erste Hilfenachweis usw.)
  • Passfoto (für IC im Original per Post - nur ein Stück, für privaten Befähigungsausweis reicht es per Email)
  • Nachweis des Farbunterscheidungsvermögens: Gutachten zum Farbunterscheidungstest.pdf (ausgestellt durch Ärztinnen bzw. Ärzten oder von Augenoptikerinnen bzw. Augenoptikern) bzw. Schiffsführerpatent 10 m mit Ausstellungsdatum ab 2010 oder KFZ-Führerschein mit Erstausstellung vor 11/1997
  • Titelnachweis, wenn ein Titel angedruckt werden soll (bzw. Reisepass oder Führerschein, wenn er dort eingetragen ist)
  • für FB3 eine Kopie vom FB2 Zertifikat (das entweder vor 2012 vom ÖSV oder MSVÖ oder nach dem 1.1.2012 von der via donau ausgestellt wurde)
  • Meldezettel bei nicht österr. Staatsbürgern
  • Erfahrungsnachweis als Wachführerin oder Wachführer bzw. Erfahrungsnachweis als Schiffsführerin oder Schiffsführer für die seemännische Praxis - siehe folgend:

 

Formulare für den Erfahrungsnachweis


Ab 8. Mai 2020 sind die seemännische Praxis und die Seefahrterfahrung ist als Wach- oder Schiffsführerin bzw. -führer ausschließlich mit folgendem Formular nachzuweisen:

Formular nach § 20 Abs. 2 der JachtVO: Nachweis der seemännischen Praxis und Seefahrterfahrung als WachführerIn
Pro Törn ist ein Formular auszufüllen:

  • genaue Angaben des Bewerbers und der Schiffsführerin bzw. Schiffsführers
  • Angabe der Funktion: Wachführerin bzw. Wachführer ODER Schiffsführerin bzw. Schiffsführer (Crew, Rudergänger und Navigator zählen nicht)
  • genaue Angaben der Yacht: Name, Type, Länge, Motor- oder Segelyacht
  • Beginn und Ende des Törns
  • genaue Fahrtroute mit allen angesteuerten Häfen und Buchten angegeben werden, nur "Zadar - Zadar" und "190 sm" ist eine zu geringe Angabe
    Achtung: Meilennachweise auf Binnengewässer zählen hier nicht!
  • Nachtfahrten und Nachtansteuerungen(Start- / Zielhafen, Start- / Enddatum / Uhrzeit, Seemeilen)
  • Das Mindestalter als Wachführer muss 14 Jahre betragen.
  • mit aktuellem Datum unterschreiben!

Wie viele Meilen sind notwendig?

  • FB2 Segeln: 400 sm + 2 Nachtfahrten + 2 Nachtansteuerungen (100 sm und eine Nachtfahrt mit -ansteuerung machen wir beim Prüfungstörn)
  • FB3 Segeln: 1500 sm, davon mind. 500 sm als Schiffsführerin bzw. Schiffsführer + 5 Nachtfahrten + 5 Nachtansteuerungen (die Meilen und Nachtfahrten und -ansteuerungen von FB2 zählen hier natürlich dazu)
  • hier die genauen Angaben: Erfahrungsnachweise

Es gelten als:

  • Nachtansteuerung: eine Fahrt oder ein Teil einer Fahrt, bei der ein Liegeplatz mehr als zwei Stunden nach Sonnenuntergang, jedoch nicht später als zwei Stunden vor Sonnenaufgang erreicht wird.
  • Nachtfahrt: Fahrt zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang mit einer Dauer von mindestens drei Stunden.

    -> Eine Nachtfahrt inklusive Nachtansteuerung muss somit mindestens 3 Stunden dauern und der Liegeplatz darf frühestens 3 Stunden nach Sonnenuntergang und spätestens 2 Stunden vor Sonnenaufgang erreicht werden. 

ACHTUNG: für einen gültigen Nachweis muss Wachführerin / Wachführer angekreuzt sein
 
Dieses Formular wird von der Skipperin oder vom Skipper bestätigt und unterschrieben.

Beispiel Erfahrungsnachweis Wachführer

Wenn jedoch die Skipperin oder der Skipper nicht mehr erreichbar ist, kann dies durch logbuchähnliche Aufzeichnungen auch glaubhaft gemacht werden, siehe nachfolgend:

 

Und wenn man selber Skipperin oder Skipper war?

Wenn man als Schiffsführerin bzw. Schiffsführer (Skipperin bzw. Skipper) unterwegs war, müssen zusätzlich dazu logbuchähnliche Aufzeichnungen mit einem zweiten Blatt beigelegt werden.

Formular: Nachweis der seemännischen Praxis und Seefahrterfahrung inkl. logbuchähnliche Aufzeichnungen als SkipperIn

Die logbuchähnliche Aufzeichnungen (Beilage zum Erfahrungsnachweis Anlage 9) sollten enthalten:

  • zusammenfassende Angaben über die Fahrt, insbesondere den Zeitpunkt der Abfahrt und der Ankunft sowie Fahrtunterbrechungen und umfangreichere Manöver (Wechsel der Antriebsart, Segelwechsel), Wind- und Wetterbedingungen
  • Angaben über die Crew und deren Aufgaben (Vorname, Nachname, Funktion pro Crewmitglied) - diese dienen als Zeugen
  • Angaben über sonstige wichtige Ereignisse und Maßnahmen., Havarien, Unfälle usw.

Achtung:

  • Bitte keine Logbücher oder Brückenkladden abgeben, sondern nur dieses eine Formular "Beilage zum Erfahrungsnachweis Anlage 9" pro Törn.
  • Die Funktion "Co-Skipper" gibt es nicht.
  • Eintragungen und Angaben allgemein leserlich verfassen.


Beispiel Beispiel Erfahrungsnachweis Skipper inkl. logbuchähnlicher Aufzeichnungen.pdf

 

 

Alte Seemeilenbestätigung, die bereits vor dem 1.1.2020 unterschrieben worden sind, gelten weiterhin.
Falls die Nachtfahrten hier nicht speziell angeführt wurden, ist eine nachträgliche Bestätigung mit einer Ergänzung zur Seemeilenbestätigung erforderlich (mit aktuellem Datum)

Die Funktion Schiffsführerin bzw. Schiffsführer (Skipperin bzw. Skipper) ist nicht an den Besitz eines Patentes gebunden.
Entweder ist man Skipper (SK) oder Wachführer (WF), alle anderen Funktionen sind rechtlich „nicht in verantwortlicher Funktion“

 

 


weitere Formulare für die Praxis:

 

Brückenkladde (Logbuch):


 

Checklisten für den Törn:

 

Wachpläne:

 

Ich wünsche euch einen schönen Törn und immer die berühmte Handbreit Wasser (oder besser zwei) unterm Kiel.