Küstenpatent für FB1, FB2 und FB3: Segel- und Motoryacht


Attersee-Yachting ist Mitglied und anerkannte Seefahrtschule beim 
Seefahrtsverband Süd - SFV Süd 
Der SFV-Süd ist eine vom Bundesministerium zugelassene Prüfungsorganisation.


Es werden internationale Zertifikate durch die via donau ausgestellt 


Dies ist ein amtlicher Ausweis und er trägt als Kennzeichnung der Gültigkeit das Staatswappen einmal in gedruckter Form und mehrmals als Sicherheitsmerkmal mit Kippeffekt. 

Warum ein Internationales Zertifikat?
Zum Beispiel sind im kroatischem Amtsblatt ab 2012 nur Zertifikate von Österreich gelistet, die durch die via donau ausgestellt werden: anerkannte Scheine in Kroatien (PDF von der Seite mmpi.gov.hr)
Aber das Wichtigste: Sie bekommen hier eine umfassende Theorie- und Praxisausbildung - diese ist unverzichtbar, da Sie später als Skipper die Verantwortung für Ihre Crew (Freunde und Familie) haben.
Und das internationale Zertifikat der Republik Österreich gilt ein Leben lang.

 

 
 

          

Folgende internationale Zertifikate für die Führung von Yachten können Sie bei uns erwerben: 

Für Motor- und Segelyachten oder nur für Motoryachten bis zu einer Bruttoraumzahl (BRZ) von weniger als 300 GT*

  • FB1 - Internationales Zertifikat Fahrtbereich 1: bis 10 m Bootslänge, bis 3 Seemeilen (ca. 5,5 km) von der Küste entfernt
  • FB2 - Internationales Zertifikat Fahrtbereich 2: bis 24 m Bootslänge, bis 20 Seemeilen (ca. 37 km) von der Küste entfernt
  • FB3 - Internationales Zertifikat Fahrtbereich 3: bis 24 m Bootslänge, bis 200 Seemeilen (ca. 370 km) von der Küste entfernt
  • FB4 - Internationales Zertifikat Fahrtbereich 4: bis 24 m Bootslänge, weltweite Fahrt

*in Kroatien wird FB1 und FB2 nur bis 30 GT, FB3 bis 500 GT anerkannt

Wenn die praktische Prüfung auf einer Segelyacht mit Motorantrieb durchgeführt wird, bekommen Sie das Zertifikat für Motor- und Segelyachten.
Falls die Prüfung auf einem Motorboot gemacht wird, gilt es nur für Motoryachten.

Das Küstenpatent FB1 (oder höher) für Motor erlaubt Ihnen auch das Fahren mit Jet Ski.
In Kroatien sind alle motorisierten Boote unabhängig von der PS-Zahl führerscheinpflichtig!


Hier das Bundesgesetzblatt dazu: BGBl. II Nr. 205/2020

Segelakademie / Segelschule / Seefahrtsschule
Kursorte für das Küstenpatent (Segelschein, Motorbootschein, Bootsführerschein) FB1, FB2 und FB3:
Onlinekurs, Prüfung vor Ort im Raum Linz, in Leonding und in Kroatien.
Praxiskurse in Kroatien

 

 

Wie komme ich zu einem Führerschein (Internationales Zertifikat)?

  • Theoriekurs inkl. theoretischer Prüfung (Voraussetzung: Führerschein und Farbtest)

  • FB1 bzw. FB2 Praxiskurs inkl. praktischer Prüfung (Voraussetzung: Erfahrungsnachweis; für FB3 gibt es keine praktische Prüfung)

  • Erste-Hilfe-Nachweis in Form eines Erste Hilfe Grundkurses von 16 Std. (egal, wie alt - es muss der Name und das Geburtsdatum angeführt sein) oder einer entsprechenden Ausbildung - ist für die Ausstellung des ICs erforderlich. 
    Ohne diesen kann jedoch ein privater Befähigungsausweis des SFV-Süd um € 50 ausgestellt werden, mit welchem Sie dann später selbst zusammen mit dem Erste-Hilfe-Nachweis das IC bei der via donau beantragen können.
       
  • Einreichung des Antrags über die Ausstellung des internationalen Zertifikates bei der via donau über Attersee-Yachting
    Ausstellungsgebühr IC Patent lt. § 15 Abs. 13 SeeSchFG an via donau: € 120

 

Der Theoriekurs kann jederzeit besucht werden, für die praktische Prüfung ist vorher der Nachweis der seemännischen Praxis zu erbringen (wobei beim FB2 Prüfungstörn noch ca. 100 sm und eine Nachtfahrt inkl. Ansteuerung gefahren werden, die natürlich auch hinzugezählt werden)

Sie können sofort mit FB1 oder FB2 beginnen, für FB3 wird FB2 vorausgesetzt, es ist hier jedoch keine Praxisprüfung mehr erforderlich

Fahrtbereich 1

Fahrtbereich 2

Fahrtbereich 3

   FB1 Theoriekurs + Prüfung   

Voraussetzung:
Führerschein und Farbtest
 

   FB2 Theoriekurs + Prüfung   

Voraussetzung:
Führerschein und Farbtest

   FB3 Theoriekurs + Prüfung   

Voraussetzung:
IC FB2

FB1 Praxiskurs + Prüfung*

Voraussetzung:
Meilennachweis (50 sm + 1 NA)

FB2 Praxistörn + Prüfung

Voraussetzung:
Meilennachweis (300/500 sm + 3 NF)

Meilennachweis
(1000/1500 sm + 5 NF)  


IC FB1

Voraussetzung:
Erste-Hilfe-Nachweis

 
IC FB2

Voraussetzung:
Erste-Hilfe-Nachweis


IC FB3

Voraussetzung:
Erste-Hilfe-Nachweis

 * Der Besitz des Schiffsführerpatents 10 m ersetzt die Praxisprüfung für FB1 Motoryacht

  

 

 

Welche genauen Voraussetzungen gibt es dazu?

Laut der JachtVO vom 8. Mai 2020 sind folgende Punkte erforderlich:

  • vollendetes 18. Lebensjahr (für Fahrtbereich 1 vollendetes 16. Lebensjahr)
  • körperliche und geistige Eignung (ärztliches Zeugnis oder KFZ Führerschein und Befund über ausreichendes Farbunterscheidungsvermögen bzw. Schiffsführerpatent 10 m mit Ausstellungsdatum ab 2010 oder KFZ-Führerschein mit Erstausstellung vor 11/1997) - bereits zur Theorieprüfung erforderlich.
    -> Führerscheinkopie
    -> Farbunterscheidungstest (ausgestellt durch Ärztinnen bzw. Ärzten oder von Augenoptikerinnen bzw. Augenoptikern) 
        bzw. Schiffsführerpatent 10 m mit Ausstellungsdatum ab 2010
        bzw. KFZ-Führerschein mit Erstausstellung vor 11/1997 
        Für den Farbunterscheidungstest bitte dieses Formular dafür verwenden: Gutachten zum Farbunterscheidungstest.pdf
        Der Farbunterscheidungstest ist spätestens zur Praxisprüfung erforderlich.

  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Hauptwohnsitz in Österreich

  • für Fahrtbereich 3 wird FB2 vorausgesetzt, für Fahrtbereich 2 kann jedoch sofort begonnen werden

  • Meilennachweis - (Erfahrungsnachweis) für den jeweiligen Fahrtbereich - zur Praxisprüfung erforderlich

    Dieser Erfahrungsnachweis für die seemännische Praxis ist für Segel- und Motoryachten oder für Motoryachten als Wach- oder Schiffsführerin bzw. -führer in geeigneter Form nachzuweisen (siehe Formulare für den Erfahrungsnachweis)

    Achtung:
    Meilennachweise auf Binnengewässer zählen hier nicht!
    Die Seemeilen müssen vor der Praxisprüfung gefahren worden sein.
  • FB1:
    Segel- und Motoryacht: 50 sm + eine Nachtansteuerung
    Motoryacht: 50 sm + eine Nachtansteuerung

  • FB2:
    Segel- und Motoryacht: 500 sm + 3 Nachtfahrten + 3 Nachtansteuerungen
    (ca. 100 sm und eine Nachtfahrt mit Ansteuerung machen wir noch beim Praxistörn in Kroatien, die hier natürlich dazu zählen)
    Motoryacht: 300 sm + 3 Nachtfahrten + 3 Nachtansteuerungen

  • FB3:
    Segel- und Motoryacht: 1500 sm, davon mind. 500 sm als Schiffsführerin bzw. Schiffsführer + 5 Nachtfahrten + 5 Nachtansteuerungen
    Motoryacht: 1000 sm, davon mind. 250 sm als Schiffsführerin bzw. Schiffsführer + 5 Nachtfahrten + 5 Nachtansteuerungen

    Die Meilen vom Nachweis für IC FB2 zählen hier natürlich dazu. Wenn nur der IC FB2 Schein ohne Meilennachweise vorgelegt werden kann, werden dafür 500 sm als Wachführerin bzw. Wachführer angerechnet. Für alle IC FB2 Scheine vor 2016 müssen 5 Nachtfahrten + 5 Nachtansteuerungen nachgewiesen werden.
    Achtung:
    Dieser zur FB3 Ausstellung zu erbringende Erfahrungsnachweis muss innerhalb von 3 Jahren nach der Theorieprüfung erbracht werden, ansonsten muss die theoretische Prüfung wiederholt werden.
    Wurde die Theorieprüfung FB3 vor der praktischen Prüfung FB2 abgelegt, muss der Erfahrungsnachweis binnen 3 Jahren nach der praktischen Prüfung erbracht werden.

  • FB4:
    Segel- und Motoryacht: 3500 sm, davon mind. 1000 sm als Schiffsführerin bzw. Schiffsführer + 5 Nachtfahrten + 5 Nachtansteuerungen
    Motoryacht:  2500 sm, davon mind. 7500 sm als Schiffsführerin bzw. Schiffsführer + 5 Nachtfahrten + 5 Nachtansteuerungen

Es gelten als:

  • Nachtansteuerung: eine Fahrt oder ein Teil einer Fahrt, bei der ein Liegeplatz mehr als zwei Stunden nach Sonnenuntergang, jedoch nicht später als zwei Stunden vor Sonnenaufgang erreicht wird
  • Nachtfahrt: Fahrt zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang mit einer Dauer von mindestens drei Stunden

Der Nachweis ist zu erbringen:

  • für Motoryachten: auf Segel- oder Motoryachten
  • für Segel- und Motoryachten: auf Segel- oder Motoryachten, davon aber auf Segelyachten 
    • für FB1: mind. 50 sm
    • für FB2: mind. 200 sm
    • für FB3: mind. 500 sm, davon mind. 250 sm als Schiffsführerin bzw. Schiffsführer
    • für FB4: mind. 1000 sm, davon mind. 250 sm als Schiffsführerin bzw. Schiffsführer
      (die restlichen Meilen können auf einer Motoryacht nachgewiesen werden)

  • Segelyacht: Fahrzeug, das seinen Antrieb vornehmlich durch Wind erhält, auch wenn ein Motor eingebaut oder angehängt ist.
    Darunter fallen auch die sogenannten Motorsegler.
  • Motoryacht: Fahrzeug, das seinen Antrieb vornehmlich durch einen Motor erhält, unabhängig davon, ob auch eine Stützbesegelung vorhanden ist.

 

  • Erste Hilfe Nachweis: Grundkurs im Ausmaß von 16 Stunden (egal, wie alt) einer anerkannten Institution bzw. Nachweis durch: Erste-Hilfe Bestätigung lt.§ 15 Abs. 12 SeeSchFG
    Ohne diesen kann jedoch ein privater Befähigungsausweis des SFV-Süd ausgestellt werden, mit welchem Sie dann später selbst zusammen mit dem Erste-Hilfe-Nachweis das IC bei der via donau beantragen können. (Die Ausstellungskosten für den privaten Befähigungsausweis betragen € 50 anstatt der € 120 für das IC Patent)

Ein Funkpatent ist für die Prüfung und Ausstellung der Küstenpatente nicht Voraussetzung, dies ist unabhängig davon.
Jedoch wird es in einigen Ländern wie z.B. in Kroatien verlangt, wenn ein Funkgerät an Bord eingebaut ist. 
Weitere Infos über die SRC Funklizenz...
Daher ist es ratsam, wenn Sie dies zusätzlich erwerben.



Theoretische Prüfung

  • Beantwortung von Prüfungsfragen im Single Choice Verfahren
  • Kartenarbeit

Voraussetzung: Führerscheinkopie und wenn möglich, der Nachweis des Farbunterscheidungsvermögens bzw. Schiffsführerpatent 10 m mit Ausstellungsdatum ab 2010 oder KFZ-Führerschein mit Erstausstellung vor 11/1997


Praktische Prüfung

  • FB1: Die praktische Prüfung für den Fahrtbereich 1 erfolgt im Inland oder am Meer in Kroatien durch eine im Auftrag der obersten Schifffahrtsbehörde bestellten Prüfungskommission.
    Das Schiffsführerpatent 10 m ersetzt die praktische Prüfung Motoryacht.
    (Bitte beachten Sie: dieses Küstenpatent ist nur am Meer gültig. Um z.B. am Attersee mit einem Boot mit Motor mit mehr als 4,4 kW fahren zu dürfen, benötigen Sie mindestens das Schiffsführerpatent 10 m Seen und Flüsse)

  • FB2 und FB3: Die praktischen Prüfung für den Fahrtbereich 2 erfolgt auf einer seegehenden Motor- oder Segelyacht am Meer in Kroatien durch eine im Auftrag der obersten Schifffahrtsbehörde bestellten Prüfungskommission. Beim Upgrade von FB2 auf FB3 ist keine weitere Praxisprüfung erforderlich. 

Voraussetzung: die praktische Prüfung darf erst abgenommen werden, wenn die theoretische Prüfung mit Erfolg abgelegt worden ist und der Erfahrungsnachweis erbracht wurde (beim FB2 Prüfungstörn werden ca. 100 sm und eine Nachtfahrt gefahren, die natürlich auch hinzugezählt werden).  

Die FB3 Theorieprüfung kann jederzeit nach der FB2 Theorieprüfung (auch vor der Praxisprüfung) abgelegt werden.


Achtung - Fristen zwischen Theorie- und Praxisprüfung:

Zwischen der theoretischen und der praktischen Prüfung dürfen nicht mehr als 3 Jahre liegen (gilt für FB1 und FB2).
Der Erfahrungsnachweis für FB3 muss innerhalb von 3 Jahren nach der Theorieprüfung erbracht werden.
Wurde die Theorieprüfung FB3 vor der praktischen Prüfung FB2 abgelegt, muss der Erfahrungsnachweis binnen 3 Jahren nach der praktischen Prüfung erbracht werden.

 

 

Neu: vollständiger Online Kurs für FB1, FB2 und FB3 Theorie

Bei diesem Online Kurs werden sämtliche Inhalte des Theoriekurses in einzelnen Videos erklärt - die gesamte Navigation und Kartenarbeit plus alle Theoriethemen.

Wenn Sie Interesse haben, schalte ich Ihnen gerne den Kurs für 14 Tage zur kostenlosen Ansicht frei. Danach wäre der Kursbeitrag einzuzahlen und Sie haben dann den Zugang bis zur Prüfung. 

Preise und Anmeldung: Fahrtbereich 1 | Fahrtbereich 2 | Fahrtbereich 3

 

   

Upgrade Segeln / Motor:

  • Falls ein bereits vorhandenes IC nur für Motor ausgestellt wurde und bei der Theorieprüfung auch das Modul Segeln absolviert wurde, ist eine Praxisprüfung auf einer Segelyacht zu absolvieren. (ansonsten wäre zusätzlich die Theorieprüfung Modul Segeln nachzuholen)

  • Falls ein bereits vorhandenes IC nur für Segeln ausgestellt wurde und bei der Theorieprüfung auch das Modul Motor absolviert wurde, kann ohne zusätzlicher Prüfung das IC für "Motor- und Segeljachten" beantragt werden (ansonsten wäre die Theorieprüfung Modul Motor nachzuholen)

 

  



Gebühren des Seefahrtsverband Süd:

  • Prüfungsgebühr SFV Süd: € 130
  • Ausstellungsgebühr IC Patent lt. § 15 Abs. 13 SeeSchFG an via donau: € 120
  • Ausstellung eines SFV Süd Patentes (Privater Befähigungsausweis): € 50
  • Zusätzliche IC Bearbeitung für Prüfungen, die länger als 3 Jahre zurückliegen: € 130
  • Bestätigung über bestandene Teilprüfungen: € 50