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Lern-Quizze

Prüfungsaufbau Fahrtbereich 1 bis 3


Die Prüfung für FB1 und FB2 besteht aus 2 Teilen, der theoretischen und der praktischen Prüfung

Die Prüfung für FB3 besteht nur aus der theoretischen Prüfung

 

Theoretische Prüfung

Die Theorieprüfung ist in 2 Abschnitte aufgeteilt:

  • Theoriefragen - hier werden mit Hilfe eines Single choice Tests Fragen aus dem Fragenkatalog des entsprechenden Fahrtenbereichs gestellt.
    Für Segeln gibt es hier zusätzlich 10 bzw. 14 Fragen für FB1 bzw. FB2 zu beantworten.
  • Kartenarbeit - hier sind Navigationsaufgaben in einer Kartenarbeit zu lösen. Für Segeln gibt es bei FB2 eine zusätzliche Aufgabe mit 5 Fragen.

Die Unterscheidung von Segel- und Motoryacht und Motoryacht erfolgt lediglich bei den zusätzlichen Fragen für Segeln.

 


Praktische Prüfung
  • FB1: Die praktische Prüfung für den Fahrtbereich 1 erfolgt am Attersee oder am Meer in Kroatien durch eine im Auftrag der obersten Schifffahrtsbehörde bestellten Prüfungskommission.
    Das Schiffsführerpatent 10 m ersetzt die praktische Prüfung Motoryacht.
    (Bitte beachten Sie: dieses Küstenpatent ist nur am Meer gültig. Um z.B. am Attersee mit einem Boot mit Motor mit mehr als 4,4 kW fahren zu dürfen, benötigen Sie mindestens das Schiffsführerpatent 10 m Seen und Flüsse)

  • FB2 und FB3: Die praktischen Prüfung für den Fahrtbereich 2 erfolgt auf einer seegehenden Motor- oder Segelyacht am Meer in Kroatien durch eine im Auftrag der obersten Schifffahrtsbehörde bestellten Prüfungskommission.
    Beim Upgrade von FB2 auf FB3 ist keine weitere Praxisprüfung erforderlich. 

Voraussetzung: die praktische Prüfung darf erst abgenommen werden, wenn die theoretische Prüfung mit Erfolg abgelegt worden ist und der Erfahrungsnachweis erbracht wurde (beim FB2 Prüfungstörn werden ca. 100 sm und eine Nachtfahrt gefahren, die natürlich auch hinzugezählt werden). 

Die FB3 Theorieprüfung kann jederzeit nach der FB2 Theorieprüfung (auch vor der Praxisprüfung) abgelegt werden.


Achtung:
Zwischen der theoretischen und der praktischen Prüfung dürfen nicht mehr als 3 Jahre liegen (gilt für FB1 und FB2).
Der Erfahrungsnachweis für FB3 muss innerhalb von 3 Jahren nach der Theorieprüfung erbracht werden.
Wurde die Theorieprüfung FB3 vor der praktischen Prüfung FB2 abgelegt, muss der Erfahrungsnachweis für FB3 binnen 3 Jahren nach der praktischen Prüfung erbracht werden.